Garagenbrände sind vermeidbar

Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen.

Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.


Deshalb in Kleingaragen (bis 30m²):


Kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (max. 20 l) lagern (Die jeweiligen Bau- und Baudurchführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten).


Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) aufbewahren.


Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Mindestmaß beschränken.


Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden.


Stets auf Ordnung und Sauberkeit achten.


Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.


Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden.


Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen!

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!